Arbeitnehmer die ohne Erlaubnis während der Arbeitszeit den PC exzessiv für ihre privaten Angelegenheiten nutzen, können auch bei langjähriger Betriebszugehörigkeit ohne Abmahnung gekündigt werden, so das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in seiner Entscheidung vom 6. Mai.2014, Az.: 1 Sa 421/13.
Quelle: DGB-Rechtsschutz