Sobald Frauen einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, greift bei einer Schwangerschaft der gesetzliche Kündigungsschutz. Das Kündigungsverbot für Schwangere gilt nicht erst ab der tatsächlichen Aufnahme der Beschäftigung, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Dienstag, 19.05.2020, veröffentlichten Urteil (AZ: 2 AZR 498/19).
Quelle: Thorsten Blaufelder