Keine Pflicht zur amtsärztlichen Untersuchung

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Sind Beschäftigte länger krank oder gibt es im Arbeitsverhältnis dauerhafte Reibereien, kann durchaus auch für Arbeitgeber Verständnis auftreten, sich von schwierigen Mitarbeiter:innen zu trennen. Doch, Recht hin, wo Recht hingehört! Kündigungsschutz gilt auch hier und das ist gut so. In Gießen stritt ein leistungsgeminderter Verwaltungsangestellter mit Unterstützung des DGB Rechtsschutzbüros erfolgreich um sein Recht und erreichte damit seine Weiterbeschäftigung.

Quelle: DGB-Rechtsschutz

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