Keine Kündigung bei Fehlinformation des Betriebsrats

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Allgemein

Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Stellt die Arbeitgeberin in ihrer Information an den Betriebsrat über die Kündigung eines Mitarbeiters bewusst einen falschen Sachverhalt dar, ist die Anhörung als unzureichend anzusehen, die Kündigung ist unwirksam. Ein nachfolgender Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bleibt in diesem Falle unbegründet.

Quelle: fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de

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