Sommer, Sonne, Sauna im Büro: Wenn draußen die Temperaturen Spitzenwerte erreichen, wird es für viele am Arbeitsplatz unerträglich. Aber muss man überhaupt arbeiten, wenn sich die Raumtemperatur der 30-Grad-Marke nähert? Oder hat man einen Anspruch auf hitzefrei? Wir räumen mit Irrtümern auf und zeigen, was Arbeitgeber und Betriebsrat tun können, damit die Mitarbeiter einen kühlen Kopf behalten.
In dem Artikel werden übersichtlich die Anforderungen der Arbeitsstättenregel (ASR) 3.5 ‚Raumtemperatur‘ und die Rechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz dargestellt. Vergleichbare Beteiligungsrechte finden sich auch im Mitarbeitervertretungsgesetz.
Quelle: BetriebsratsPraxis24