Hitze im Büro – Pflichten des Arbeitgebers

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Sommer, Sonne, Sauna im Büro: Wenn draußen die Temperaturen Spitzenwerte erreichen, wird es für viele am Arbeitsplatz unerträglich. Aber muss man überhaupt arbeiten, wenn sich die Raumtemperatur der 30-Grad-Marke nähert? Oder hat man einen Anspruch auf hitzefrei? Wir räumen mit Irrtümern auf und zeigen, was Arbeitgeber und Betriebsrat tun können, damit die Mitarbeiter einen kühlen Kopf behalten.

In dem Artikel werden übersichtlich die Anforderungen der Arbeitsstättenregel (ASR) 3.5 ‚Raumtemperatur‘ und die Rechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz dargestellt. Vergleichbare Beteiligungsrechte finden sich auch im Mitarbeitervertretungsgesetz.

Quelle: BetriebsratsPraxis24

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