Halbgott in weiß – leitender Angestellter?

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Wie selbstverständlich werden Chefärzte oft als leitende Angestellte zumindest im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG qualifiziert. … Eine recht aktuelle Entscheidung des ArbG Hamburg (Beschluss vom 21.04.2015 – 5 BV 24/15) bestätigt das.

Es ging darum, dass ein Chefarzt eingestellt werden sollte, nachdem der bisherige Chefarzt einer Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie im Wege der Änderungskündigung zum leitenden Oberarzt für den Bereich der originären Bauchchirurgie herabgestuft worden war. Der Betriebsrat war der Meinung, bei dem neu einzustellenden Chefarzt handele es sich nicht um einen leitenden Angestellten, und wollte nach § 99 BetrVG beteiligt werden.

Quelle: Otto Schmidt

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