“Frische Luft schnappen” nicht unfallversichert

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Bild von Jörg Möller auf Pixabay
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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Arbeitnehmer*innen, die während ihrer Arbeit „frische Luft schnappen“ oder wegen eines Unwetters nach ihrem abgestellten Fahrrad sehen wollen, stehen dabei nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Quelle: DGB-Rechtsschutz

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