Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss klären, ob ein kirchlicher Arbeitgeber einer Hebamme wegen ihres bereits vor der Einstellung erfolgten Kirchenaustritts kündigen und gleichzeitig konfessionslose Mitarbeiter weiter beschäftigen darf. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat mit Beschluss vom Donnerstag, 21.07.2022, ein entsprechendes Verfahren den Luxemburger Richtern zur Prüfung vorgelegt (AZ: 2 AZR 130/21 (A)).
Quelle: Thorsten Blaufelder