Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Kontrolle kirchlicher Arbeitsverhältnisse durch die weltlichen staatlichen Gerichte gestärkt. Vorgaben wie etwa eine entsprechende Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kirche müssen danach immer „wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt“ sein, urteilte der EuGH am Dienstag, 17.04.2018, in Luxemburg (AZ: C-414/16). Für sein Urteil beansprucht er Vorrang vor nationalen Regelungen, einschließlich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Quelle: Thorsten Blaufelder