EuGH verteilt Watschen an Kirche und Bundesverfassungsgericht

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Arbeitsrecht

Betriebsrat? Ja. Unbefristeter Job? Nicht zwingend!

Befristet eingestellte Arbeitnehmer können mit der Wahl in den Betriebsrat nicht einen unbefristeten Folge-Arbeitsvertrag verlangen. Anderes gilt jedoch, wenn der Arbeitnehmer ausreichende Belege vorbringen kann, dass er wegen seiner Betriebsratstätigkeit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde, urteilte am Mittwoch, 18.06.2025, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 7 AZR 50/24). In solch einem Fall könne

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Krank wegen Tattoo, Arbeit­geber muss nicht zahlen

Eine Frau lässt sich tätowieren und kann anschließend wegen einer Entzündung der Tätowierung nicht arbeiten. Ihr Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung. Das war rechtmäßig, bestätigt nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Quelle: Legal Tribune Online

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Kontrolle kirchlicher Arbeitsverhältnisse durch die weltlichen staatlichen Gerichte gestärkt. Vorgaben wie etwa eine entsprechende Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kirche müssen danach immer „wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt“ sein, urteilte der EuGH am Dienstag, 17.04.2018, in Luxemburg (AZ: C-414/16). Für sein Urteil beansprucht er Vorrang vor nationalen Regelungen, einschließlich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Quelle: Thorsten Blaufelder

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