Drohung mit der Presse rechtfertigt Kündigung

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Arbeitsrecht

Betriebsrat? Ja. Unbefristeter Job? Nicht zwingend!

Befristet eingestellte Arbeitnehmer können mit der Wahl in den Betriebsrat nicht einen unbefristeten Folge-Arbeitsvertrag verlangen. Anderes gilt jedoch, wenn der Arbeitnehmer ausreichende Belege vorbringen kann, dass er wegen seiner Betriebsratstätigkeit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde, urteilte am Mittwoch, 18.06.2025, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 7 AZR 50/24). In solch einem Fall könne

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Arbeitsrecht

Krank wegen Tattoo, Arbeit­geber muss nicht zahlen

Eine Frau lässt sich tätowieren und kann anschließend wegen einer Entzündung der Tätowierung nicht arbeiten. Ihr Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung. Das war rechtmäßig, bestätigt nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Quelle: Legal Tribune Online

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Wer seinem Chef mit der Presse droht, muss mit einer Kündigung rechnen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Dienstag, 15.07.2014, veröffentlichten Urteil entschieden (AZ: 5 Sa 60/14). Es bestätigte damit die Entlassung eines ehemaligen Assistenten der Geschäftsführung eines Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Rheinland-Pfalz.

Quelle: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.05.2014 – 5 Sa 60/14

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