Wer seinem Chef mit der Presse droht, muss mit einer Kündigung rechnen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Dienstag, 15.07.2014, veröffentlichten Urteil entschieden (AZ: 5 Sa 60/14). Es bestätigte damit die Entlassung eines ehemaligen Assistenten der Geschäftsführung eines Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Rheinland-Pfalz.
Quelle: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.05.2014 – 5 Sa 60/14