Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Effektiver Kündigungsschutz bei Behinderung

Bewahrt der besondere Kündigungsschutz schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen vor dem Job-Verlust? Offizielle Zahlen belegen: Das muss sich bessern. Hilfreiche Verfahren zum Schutz behinderter Menschen werden kaum genutzt. Rolf Klabunde stellt in »Gute Arbeit« (GA) 7-8/2017 das Präventionsverfahren nach SGB IX vor.

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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Schwerbehindertenvertretung
Harald Afholderbach

Was für Kündigungen im Schwerbehindertenrecht gilt

Das Bundesteilhabegesetz hat die Rechte der Schwerbehindertenvertretung (SBV) gestärkt. Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne Anhören der SBV ist unwirksam. Wie genau das Verfahren mit Integrationsamt, Betriebsrat und SBV abläuft, haben wir Ihnen zusammengestellt. Seit dem 1.1.2017 ist die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach § 95 Abs. 2 S. 3 […]

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Wenn die Schwerbehinderung augenfällig ist

Der besondere Kündigungsschutz eines schwerbehinderten Menschen setzt voraus, dass der Arbeitgeber um die Schwerbehinderung weiß. Müsste dem Arbeitgeber die gesundheitliche Beeinträchtigung »ins Auge springen«, kann er sich nicht darauf berufen, dass der Arbeitnehmer ihm die Schwerbehinderung nicht mitgeteilt hat – so das LAG Rheinland-Pfalz.

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Rechtsprechung
Harald Afholderbach

Schwerbehinderte haben Sonderkündigungsschutz

Ein Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer besteht selbst dann, wenn die Arbeitgeberin zum Kündigungszeitpunkt keine Kenntnis von der Schwerbehinderung hatte, beim Integrationsamt aber bereits ein Antrag auf Anerkennung gestellt wurde.

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