Nachrichten-Archiv

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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Harald Afholderbach

Klarheit zum Pausenbeginn kann ausreichen

Arbeitgeber müssen nicht immer schon zu Beginn des Arbeitstags Klarheit über die Lage der Pausen schaffen. Wenn betriebliche Erfordernisse Flexibilität verlangen, reicht es aus, wenn die Mitarbeiter spätestens zu Beginn ihrer Pause wissen, „dass und wie lange“ sie nun eine Erholungspause haben, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Mittwoch, 30.10.2024, in Erfurt veröffentlichten Urteil

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Verwaltungsgericht Hamburg betont Pflicht zum Arbeitsschutz

Die für den Arbeitsschutz zuständige Aufsichtsbehörde kann Arbeitgeber zur Einführung eines Arbeitszeiterfassung verpflichten. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeitszeit der Beschäftigten nur teilweise oder gar nicht erfasst wird, kann die Aufsichtsbehörde den Betrieb daraufhin überprüfen und für jeden Arbeitnehmer Belege über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit verlangen, wie das Verwaltungsgericht Hamburg in einem kürzlich veröffentlichten

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Rechtsprechung
Harald Afholderbach

Enge Grenzen für Unfallschutz bei betrieblichem Fußballturnier

Verletzt sich ein Arbeitnehmer bei einem betrieblichen Fußballturnier, steht er nur in engen Grenzen unter dem Schutz der gesetzliche Unfallversicherung. Nur weil der Arbeitgeber das von Mitarbeitern organisierte Turnier fördert und während der Veranstaltung auch Werbung für das Unternehmen zu finden ist, liegt bei einem Unfall eines kickenden Mitarbeiters noch kein Arbeitsunfall vor, urteilte am

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MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

BAG bestätigt: Betriebsrat kann Präsenzschulung statt Webinar verlangen

Betriebsräte haben Anspruch auf für ihre Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Erforderlich können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet – so nun das BAG. Quelle: Bund-Verlag

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Auch krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen u. U. „fröhlich bummeln“ gehen

LAG Chemnitz: Zweifel an psychogener Erkrankung nicht begründet Das „fröhliche Bummeln“ einer krankgeschriebenen Arbeitnehmerin in der Leipziger Innenstadt und der Besuch einer Gartenparty können den Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erschüttern. Dies gelte zumindest dann, wenn die Arbeitnehmerin aufgrund hohen Belastundsdrucks an einer psychogenen Erschöpfung erkrankt sei, entschied das Sächsiche Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz (AZ:

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Betriebsratsvorsitzender darf bewilligten Urlaub nicht einseitig unterbrechen

LAG Mainz: Keine Zeitgutschrift für Betriebsratstätigkeit im Urlaub Ein Betriebsratsvorsitzender darf wegen angefallener Betriebsratsarbeit nicht einseitig seinen einmal bewilligten Erholungsurlaub unterbrechen und für die Tätigkeit eine Zeitgutschrift verlangen. Vielmehr kann im Urlaubsfall der Stellvertreter des Betriebsratsvorsitzenden einspringen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag, 05.08.2024, veröffentlichten Urteil (AZ: 5 Sa 255/23).

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Kündigung nach häufigen unterschiedlichen Kurzerkrankungen

Ein BEM abzulehnen, ist meist keine gute Entscheidung! Häufige und unterschiedliche Kurzerkrankungen eines Arbeitnehmers können auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit hinweisen und eine negative Gesundheitsprognose begründen. Sind weitere erhebliche Fehlzeiten und damit Kosten für den Arbeitgeber zu erwarten, könne eine Kündigung gerechtfertigt sein, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern in Rostock in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Duschen kann Arbeitszeit sein

Zei­ten zum Du­schen oder Wa­schen kön­nen laut BAG be­zahl­te Ar­beits­zeit sein. Etwa dann, wenn der Ar­beit­neh­mer bei der Ar­beit so schmut­zig wird, dass es für ihn un­zu­mut­bar wäre, un­ge­wa­schen nach Hause zu gehen. Quelle: beck aktuell

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Zugang eines Einwurf-Einschreibens: BAG schließt sich BGH an

Wird das Ein­wurf-Ein­schrei­ben von der Deut­schen Post AG in den Brief­kas­ten ge­legt, gilt der An­schein des Zu­gangs zu post­üb­li­chen Zei­ten an die­sem Tag. Das BAG schloss sich nun dem BGH in die­ser für den Ver­sand von Kün­di­gun­gen per Ein­wurf-Ein­schrei­ben pro­zes­su­al re­le­van­ten Frage an. Quelle: Beck aktuell

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Frist für verspätete Kündigungsanfechtung bei Schwangerschaft wohl zu kurz

Er­fährt eine ge­kün­dig­te Ar­beit­neh­me­rin erst nach Ab­lauf der Drei-Wo­chen-Frist für eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge von ihrer Schwan­ger­schaft, ver­blei­ben ihr zwei Wo­chen, um einen An­trag auf Zu­las­sung einer ver­spä­te­ten Klage zu stel­len. Der EuGH mel­det Zwei­fel an der Frist an, sie schei­ne zu kurz. Quelle: Beck aktuell

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