Bruttolöhne – Einsichtsrecht des Betriebsrats
Listen über die Bruttolöhne und Gehälter müssen dem Betriebsrat nicht anonymisiert zur Verfügung gestellt werden.
Listen über die Bruttolöhne und Gehälter müssen dem Betriebsrat nicht anonymisiert zur Verfügung gestellt werden.
Manche Seminaranbieter locken bei einer Schulung mit attraktiven Zugaben wie Tablet-PCs. Ob die Betriebsräte diese Geräte behalten dürfen, ist aber fraglich. Denn der Arbeitgeber kann anordnen, dass Mitarbeiter Werbegeschenke an ihn abgeben müssen. Der Anspruch auf Sachmittel greift hier nicht – so das Arbeitsgericht Lüneburg.
Ohne WhatsApp geht privat oft fast gar nichts mehr in Sachen Kommunikation, könnte man meinen. Doch wie sieht es mit der beruflichen Nutzung aus, insbesondere auch aus Betriebsratssicht? Schließlich könnten auch Interessenvertretungen sich in Gruppen bequem austauschen. Doch die datenschutzrechtlichen Anforderungen sind beträchtlich – und das ist eigentlich noch untertrieben.
Der Arbeitgeber muss die Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit freistellen, wenn es erforderlich ist. Das Arbeitsentgelt darf er deshalb nicht mindern.
Betriebsräte können die verfassungsrechtlich garantiere Meinungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen. Davon umfasst ist auch die öffentliche Meinungsäußerung via Twitter zu betrieblichen Angelegenheiten.
Seitdem die DSGVO in Kraft ist, sind die Anforderungen an den Datenschutz höher geworden. Das gilt auch für das Büro der Interessenvertretung. Welche Daten dürfen Betriebs- und Personalräte jetzt noch verarbeiten? Müssen alle Daten verschlüsselt sein?
Verletzt der Arbeitgeber Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, so kann dieser Unterlassung geltend machen. Ausnahmsweise kann das Ausüben des Unterlassungsanspruchs missbräuchlich sein. Und zwar dann, wenn der Betriebsrat sich zuvor der Kooperation mit dem Arbeitgeber verweigert hat.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat bei Arbeitsunfällen von Beschäftigten zu informieren. Das BAG hat entschieden, dass dieses Auskunftsrecht auch bei Arbeitsunfällen von Fremdpersonal gilt.
Der Betriebsrat hatte in der Vergangenheit nur sporadisch Einsicht in die Lohnlisten genommen. 2016 forderte er die Arbeitgeberin auf, ihm regelmäßig Einsicht zu gewähren. Vorgelegt wurden dem Betriebsrat nur anonymisierte Listen der gezahlten Bruttolöhne und – gehälter.
Ist eine Betriebsvereinbarung wirksam, wenn der Betriebsratsbeschluss fehlt? Können die Mitglieder stillschweigend zustimmen? Kann der Arbeitgeber sich auf Vertrauensschutz berufen? Nein – sagt jetzt das LAG Düsseldorf. Eine Betriebsvereinbarung kommt nur durch förmlichen Beschluss zustande – ähnlich wie ein Gesetz. Ohne diesen geht nichts.
Internetseite des Teamer*innen-Arbeitskreises „Kirche“
beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.