Betriebsrat kann bei Ausgestaltung der Dienstwagennutzung mitbestimmen

Die neuesten Beiträge

Arbeitsrecht

Betriebsrat? Ja. Unbefristeter Job? Nicht zwingend!

Befristet eingestellte Arbeitnehmer können mit der Wahl in den Betriebsrat nicht einen unbefristeten Folge-Arbeitsvertrag verlangen. Anderes gilt jedoch, wenn der Arbeitnehmer ausreichende Belege vorbringen kann, dass er wegen seiner Betriebsratstätigkeit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde, urteilte am Mittwoch, 18.06.2025, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 7 AZR 50/24). In solch einem Fall könne

Weiterlesen »
Bild von Felix auf Pixabay
Arbeitsrecht

Krank wegen Tattoo, Arbeit­geber muss nicht zahlen

Eine Frau lässt sich tätowieren und kann anschließend wegen einer Entzündung der Tätowierung nicht arbeiten. Ihr Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung. Das war rechtmäßig, bestätigt nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Quelle: Legal Tribune Online

Weiterlesen »
Bild von NoName_13 auf Pixabay

Gestattet der Arbeitgeber einzelnen oder einer Gruppe von Beschäftigten, die ihnen überlassenen Dienstwagen auch privat zu nutzen, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung dieser Nutzung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.

Das Mitarbeitervertretungsgesetz kennt allerdings den Mitbestimmungsfall des § 87 Absatz 1 Nr. 10 BetrVG nicht. Unter Umständen lässt sich aber ein Mitbestimmungsanspruch aus § 40 Buchstabe m (Grundsätze für die Gewährung von Unterstützungen oder sonstigen Zuwendungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht) ableiten.

Quelle: Bund-Verlag

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen