Betriebsrat hat Initiativrecht für Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Der Betriebsrat kann per Initiativrecht eine Regelung darüber erzwingen, wie die Arbeitszeiten zu erfassen sind. Das entschied das LAG München in Folge der BAG-Entscheidung vom 13.9.2022.

Quelle: Bund-Verlag

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