Ordnet ein Arbeitgeber Überstunden an, bestimmt der Betriebsrat mit. Bei nicht erlaubten Überstunden reicht der Appell an die Beschäftigten nicht aus, die Regelarbeitszeit einzuhalten. Der Arbeitgeber muss den Betrieb so organisieren, dass Überstunden nicht anfallen. Mehr zur Rolle von Betriebsrat und Arbeitgeber bei Überstunden lesen Sie in der Zeitschrift AiB.
Quelle: Bund-Verlag