Arbeitszeit: Das muss der Arbeitgeber bei Überstunden beachten

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Ordnet ein Arbeitgeber Überstunden an, bestimmt der Betriebsrat mit. Bei nicht erlaubten Überstunden reicht der Appell an die Beschäftigten nicht aus, die Regelarbeitszeit einzuhalten. Der Arbeitgeber muss den Betrieb so organisieren, dass Überstunden nicht anfallen. Mehr zur Rolle von Betriebsrat und Arbeitgeber bei Überstunden lesen Sie in der Zeitschrift AiB.

Quelle: Bund-Verlag

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