Arbeitgeber sollen Dauernachtarbeit vermeiden

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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BAG: Anspruch auf 30 Prozent Nachtarbeitszuschlag sonst möglich Arbeitgeber müssen eine Dauernachtwache möglichst vermeiden. Ist eine Arbeitnehmerin als Dauernachtwache tätig, auch wenn Wechselschichtarbeit möglich wäre, kann sie regelmäßig einen Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 Prozent verlangen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) …

Quelle: Thorsten Blaufelder

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