Wenn Arbeitnehmer für ihre Bildschirmarbeit eine besondere Brille benötigen, muss der Arbeitgeber für die Kosten aufkommen. Das hat am Donnerstag, 22.12.2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem rumänischen Fall entschieden (AZ: C-392/21). Danach ist es nicht erforderlich, dass das schlechte Sehvermögen durch die Arbeit entstanden ist. Ob Arbeitgeber die Brillen zur Verfügung stellen oder die Kosten erstatten sollen, kann danach der nationale Gesetzgeber regeln.
Quelle: Thorsten Blaufelder