Arbeitgeber darf sich mit der Genehmigung von Urlaub nicht allzu lange Zeit lassen

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Ein Mann schließt einen Arbeitsvertrag, meldet sich aber sofort krank und erscheint nie zur Arbeit. Nach einem Monat wird ihm gekündigt. Für diese Zeit hat er weder Anspruch auf Lohn noch auf Krankengeld, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Quelle: Legal Tribune Online

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Betriebsrat muss zur Kündigung während der Wartezeit angehört werden

Arbeitgeber muss Kündigung nicht genau begründenAuch bei einer beabsichtigten Kündigung während der gesetzlichen Wartezeit von sechs Monaten muss der Betriebsrat vorher angehört werden. Allerdings muss der Arbeitgeber die Kündigung gegenüber dem Betriebsrat dann nicht detailliert begründen, sondern nur die Umstände angeben, aus denen er „subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in einem

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Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in digitalen Grenzen

Gewerkschaften können vom Arbeitgeber für ihre Mitgliederwerbung nicht die Herausgabe aller betrieblichen E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer verlangen. Eine Nutzung des betrieblichen E-Mail-Systems zu Werbe- und Informationszwecken ist aber möglich, wenn die Gewerkschaft die Arbeitnehmer vor Ort im Betrieb fragt, ob sie auch über ihre betriebliche E-Mail-Adresse angeschrieben werden wollen, urteilte am Dienstag, 28.01.2025, das Bundesarbeitsgericht (BAG).

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Arbeitgeber sollten über eingereichte Urlaubswünsche ihrer Beschäftigten innerhalb eines Monats entscheiden. Denn lässt der Arbeitgeber diese Zeitspanne verstreichen, kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass der Urlaub gewährt wird, entschied das Arbeitsgericht Chemnitz in einem am Donnerstag, 15.02.2018, veröffentlichten Urteil (AZ: 11 Ca 1751/17). Unwirksam sind Klauseln in einer einseitig vom Arbeitgeber festgelegten Dienstordnung, wonach sich der Arbeitgeber mit einer Genehmigung bis fünf Werktage vor Urlaubsantritt Zeit lassen kann.

Quelle: Thorsten Blaufelder

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