Nur ein Minijob neben Hauptbeschäftigung pauschal versicherbar

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Ist ein Ar­beit­neh­mer neben sei­ner ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Haupt­be­schäf­ti­gung ge­ring­fü­gig be­schäf­tigt, ist jeder wei­te­re Mi­ni­job, den er auf­nimmt, voll ver­si­che­rungs­pflich­tig. Das hat das LSG Nord­rhein-West­fa­len ent­schie­den. Es be­tont, dass der Ar­beit­ge­ber für die rich­ti­ge Mel­dung ver­ant­wort­lich ist.

Quelle: Beck aktuell

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