Nur ein Minijob neben Hauptbeschäftigung pauschal versicherbar

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Arbeitsrecht

Betriebsrat? Ja. Unbefristeter Job? Nicht zwingend!

Befristet eingestellte Arbeitnehmer können mit der Wahl in den Betriebsrat nicht einen unbefristeten Folge-Arbeitsvertrag verlangen. Anderes gilt jedoch, wenn der Arbeitnehmer ausreichende Belege vorbringen kann, dass er wegen seiner Betriebsratstätigkeit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde, urteilte am Mittwoch, 18.06.2025, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 7 AZR 50/24). In solch einem Fall könne

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Arbeitsrecht

Krank wegen Tattoo, Arbeit­geber muss nicht zahlen

Eine Frau lässt sich tätowieren und kann anschließend wegen einer Entzündung der Tätowierung nicht arbeiten. Ihr Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung. Das war rechtmäßig, bestätigt nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Quelle: Legal Tribune Online

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Ist ein Ar­beit­neh­mer neben sei­ner ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Haupt­be­schäf­ti­gung ge­ring­fü­gig be­schäf­tigt, ist jeder wei­te­re Mi­ni­job, den er auf­nimmt, voll ver­si­che­rungs­pflich­tig. Das hat das LSG Nord­rhein-West­fa­len ent­schie­den. Es be­tont, dass der Ar­beit­ge­ber für die rich­ti­ge Mel­dung ver­ant­wort­lich ist.

Quelle: Beck aktuell

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