Auflösung des Betriebsrats wegen Datenschutz- und Freistellungsverstößen

Die neuesten Beiträge

Bild von Frauke Feind auf Pixabay
Allgemein

Wortlaut eindeutig: Keine Corona-Prämie für Pflegehilfskraft

Das VG Karls­ru­he hat die Klage einer Pfle­ge­hilfs­kraft auf Zah­lung einer Co­ro­na-Son­der­leis­tung ab­ge­wie­sen. Die Re­ge­lung des Pfle­ge­bo­nus­ge­set­zes sei nur auf Fach­kräf­te an­wend­bar, der Staat habe hier un­ter­schei­den dür­fen. Quelle: Beck aktuell

Weiterlesen »
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Arbeitsrecht

Wenn Kollegen die Kündigung fordern ->Druckkündigung

Will die Mehrheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mehr mit einer Kollegin zusammenarbeiten und droht ein Teil sogar einen Arbeitsplatzwechsel an, kann die Arbeitgeberin der unliebsamen Beschäftigten deshalb noch nicht kündigen. Bevor eine solche Druckkündigung ausnahmsweise wirksam sein kann, muss die Arbeitgeberin sich erst einmal aktiv vor die Arbeitnehmerin stellen, um den von den Kollegen

Weiterlesen »
Arbeitsrecht

Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Bei dieser Betriebsgröße sieht die Staffelung von § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor. Bei

Weiterlesen »

Ein Betriebsrat kann aufgelöst werden, wenn das Gremium schwerwiegend gegen seine Pflichten verstößt. Das Gericht nimmt dafür eine Gesamtschau der nachweisbaren Verstöße vor. Eine Auflösung begründen können auch Datenschutzverletzungen und übermäßige Freistellungen – so das Arbeitsgericht Elmshorn.

Quelle: Bund-Verlag

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen