Kinderbetreuung bei »Hitzefrei«

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Kein Kran­ken­geld ohne Arbeit­s­an­tritt

Ein Mann schließt einen Arbeitsvertrag, meldet sich aber sofort krank und erscheint nie zur Arbeit. Nach einem Monat wird ihm gekündigt. Für diese Zeit hat er weder Anspruch auf Lohn noch auf Krankengeld, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Quelle: Legal Tribune Online

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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Was die Kinder freut, bringt berufstätige Eltern ins Schwitzen: Denn wenn die Schule oder Kindertagesstätte spontan »Hitzefrei« gibt, bekommen Eltern ja nicht automatisch Urlaub. Müssen Kinder kurzfristig betreut werden, dürfen Beschäftigte dafür die Arbeit verlassen- darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hin.

Quelle: Bund-Verlag

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