Annahmeverzug bei unterlassener Arbeitseinteilung

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Ein Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug und muss seinen Beschäftigten auch ohne tatsächliche Arbeitsleistung vergüten, wenn er ihn nicht in dem Umfang zur Arbeit einteilt, wie es im Arbeitsvertrag vereinbart ist.

Quelle: DGB-Rechtsschutz

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