Arbeitnehmer*innen, die während ihrer Arbeit „frische Luft schnappen“ oder wegen eines Unwetters nach ihrem abgestellten Fahrrad sehen wollen, stehen dabei nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Quelle: DGB-Rechtsschutz
Befindet er sich noch in der Probezeit, hat ein schwerbehinderter Arbeitnehmer dem BAG zufolge keinen Anspruch auf ein Präventionsverfahren nach dem SGB IX. Quelle: Beck aktuell
Befristet eingestellte Arbeitnehmer können mit der Wahl in den Betriebsrat nicht einen unbefristeten Folge-Arbeitsvertrag verlangen. Anderes gilt jedoch, wenn der Arbeitnehmer ausreichende Belege vorbringen kann, dass er wegen seiner Betriebsratstätigkeit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde, urteilte am Mittwoch, 18.06.2025, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 7 AZR 50/24). In solch einem Fall könne
Eine Frau lässt sich tätowieren und kann anschließend wegen einer Entzündung der Tätowierung nicht arbeiten. Ihr Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung. Das war rechtmäßig, bestätigt nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Quelle: Legal Tribune Online
Arbeitnehmer*innen, die während ihrer Arbeit „frische Luft schnappen“ oder wegen eines Unwetters nach ihrem abgestellten Fahrrad sehen wollen, stehen dabei nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Quelle: DGB-Rechtsschutz