Arbeitgeber müssen Korrekturbrille für Bildschirmarbeit bezahlen

Die neuesten Beiträge

Bild von Jörg Möller auf Pixabay
Allgemein

Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

Weiterlesen »
Bild von No-longer-here auf Pixabay

Wenn Arbeitnehmer für ihre Bildschirmarbeit eine besondere Brille benötigen, muss der Arbeitgeber für die Kosten aufkommen. Das hat am Donnerstag, 22.12.2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem rumänischen Fall entschieden (AZ: C-392/21). Danach ist es nicht erforderlich, dass das schlechte Sehvermögen durch die Arbeit entstanden ist. Ob Arbeitgeber die Brillen zur Verfügung stellen oder die Kosten erstatten sollen, kann danach der nationale Gesetzgeber regeln.

Quelle: Thorsten Blaufelder

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen