Übertragung des Wegerisikos auf den Arbeitgeber wegen Betriebsvereinbarung

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Kein Kran­ken­geld ohne Arbeit­s­an­tritt

Ein Mann schließt einen Arbeitsvertrag, meldet sich aber sofort krank und erscheint nie zur Arbeit. Nach einem Monat wird ihm gekündigt. Für diese Zeit hat er weder Anspruch auf Lohn noch auf Krankengeld, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Quelle: Legal Tribune Online

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Arbeitsrecht

Betriebsrat muss zur Kündigung während der Wartezeit angehört werden

Arbeitgeber muss Kündigung nicht genau begründenAuch bei einer beabsichtigten Kündigung während der gesetzlichen Wartezeit von sechs Monaten muss der Betriebsrat vorher angehört werden. Allerdings muss der Arbeitgeber die Kündigung gegenüber dem Betriebsrat dann nicht detailliert begründen, sondern nur die Umstände angeben, aus denen er „subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in einem

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Das sogenannte Wegerisiko für das pünktliche Erscheinen am Arbeitsplatz liegt üblich beim Arbeitnehmer. Eine Betriebsvereinbarung kann davon aber zugunsten der Arbeitnehmer abweichen, wie am Montag, 23. März 2015, das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf zum Sturm „Ela“ entschied (Az.: 9 TaBV 86/14).

Quelle: JuraForum

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