Die Kirchen mögen sich freuen: Das Bundesarbeitsgericht gesteht ihnen zu, muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuches zu verbieten. Doch sie sollten sich wappnen.
In einem Kommentar setzt sich die Süddeutsche Zeitung mit dem jüngsten Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot für eine muslimische Krankenschwester in einem evangelischen Krankenhaus auseinander.
Den lesenswerten Kommentar findet ihr hier.