Nachrichten-Archiv

Datenschutz
Harald Afholderbach

Belegschafts-Tracking auf dem Vormarsch

Das Überwachen der Belegschaft erreicht eine neue bedenkliche Stufe. Neue Tools zur Analyse des Nutzerverhaltens breiten sich auch in deutschen Unternehmen aus. Die »Computer und Arbeit« (CuA) 9/2018 hat bei dem Datenschutz-Experten Prof. Dr. Peter Wedde nachgefragt, was es mit den »User Behavior Analytics« auf sich hat und wie Betriebsräte darauf reagieren können.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Kontrolle von E-Mailverkehr am Arbeitsplatz nur eingeschränkt erlaubt

Die große Kammer am EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) hat mit Urteil vom 5. September 2017 (Beschwerde-Nr. 61496/08) klargestellt, dass selbst dann, wenn dem Arbeitnehmer eine private Nutzung der Firmen-IT generell verboten ist, der Arbeitgeber den E-Mail-Account seiner Mitarbeiter nicht ohne weiteres kontrollieren darf. Vielmehr muss ein legitimer Grund für die Kontrolle gegeben sein. Außerdem

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Datenschutz: Verbotene Früchte

Ein Verbot privaten Surfens am Arbeitsplatz rechtfertigt nicht, den Computer eines »verdächtigen« Arbeitnehmers heimlich mit einem Keylogger zu überwachen – einem Programm, das alle Tastatureingaben und Mausklicks aufzeichnet. Dann gilt die Lehre von der »verbotenen Frucht«: Das Gericht berücksichtigt die Erkenntnisse nicht – und hebt die darauf gestützte Kündigung auf.

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