Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Kündigung in der Probezeit eines Schwerbehinderten auch ohne vorheriges Präventionsverfahren möglich

Das Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX selbst ist keine „angemessene Vorkehrung“ iSv. Art. 2 UN-BRK und des Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG. Zudem ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG) ein Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX durchzuführen.

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Außenansicht des Bundesarbeitsgerichts, Eingang - © BAG
Mitarbeitervertretung
Harald Afholderbach

Zugang zum Internet und Telefonanschluss für den Betriebsrat

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich weder dazu verpflichtet, dem Betriebsrat unabhängig von seinem Netzwerk einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen, noch muss er für den Betriebsrat einen von seiner Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss einrichten. Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat in erforderlichem Umfang ua. Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Verspätete Lohnzahlung

Zu Beginn des Monats müssen in der Regel Miete, Versicherungen etc. bezahlt werden. Ärgerlich, wenn das Gehalt dann nicht pünktlich auf dem Konto ist. Hat ein Arbeitnehmer in diesem Fall Schadensersatzansprüche gegen seinen Arbeitgeber?

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Abmahnung wegen 13 Minuten Verspätung?

Eine Arbeitnehmerin war ein einziges Mal 13 Minuten zu spät zur Arbeit erschienen. Dies nahm der Arbeitgeber zum Anlass, ihr eine schriftliche Abmahnung zukommen zu lassen. Diese trug er auch gleich in die Personalakte ein. Die Frau hielt dies für übertrieben und verlangte, die Eintragung wieder zu entfernen (Arbeitsgericht Leipzig, Urteil vom 23.07.2015 – 8 Ca 532/15).

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Was es alles gibt: Arbeitgeber dürfen keine Prämien für Gewerkschaftsaustritt zahlen

Es stellt eine Verletzung der von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Koalitionsfreiheit dar, wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine “Treueprämie” für den Fall versprechen, dass diese aus der Gewerkschaft austreten. Unzulässig sind auch Mitarbeiterbefragungen mit dem Ziel der Ermittlung des gewerkschaftlichen Organisationsgrads im Betrieb, das Auslegen von Vordrucken für die Kündigung der Gewerkschaftsmitgliedschaft und Aufforderungen zum Gewerkschaftsaustritt.

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