Was es alles gibt: Arbeitgeber dürfen keine Prämien für Gewerkschaftsaustritt zahlen

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Arbeitsrecht

Keine Mitbestimmung bei Verbot privater Handynutzung

Ein Arbeitgeber kann die private Handynutzung im Job während der Arbeitszeit verbieten, ohne den Betriebsrat zu beteiligen. Eine entsprechende Weisung ist nicht mitbestimmungspflichtig, weil sie das unmittelbare Arbeitsverhalten der Beschäftigten betrifft – so das Bundesarbeitsgericht. Quelle: Bund-Verlag (Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist noch nicht veröffentlicht)

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Arbeitsrecht

Kündigung trotz positivem BEM

Eine Conditorei-Helferin fehlte in den Jahren 2020 bis 2022 häufiger wegen Krankheit. Der Arbeitgeber, ein namhaftes Unternehmen der Lebensmittelindustrie, das tiefgekühlte Backwaren wie Torten und Brötchen herstellt, führte ein betriebliches Eingliederungsmanagement durch und kündigte dann das Arbeitsverhältnis. Nach dem Arbeitsgericht Rheine hat das BEM-Verfahren allerdings mit einem positiven Ergebnis geendet. Die Kündigung sei deshalb unverhältnismäßig.

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Es stellt eine Verletzung der von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Koalitionsfreiheit dar, wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine “Treueprämie” für den Fall versprechen, dass diese aus der Gewerkschaft austreten. Unzulässig sind auch Mitarbeiterbefragungen mit dem Ziel der Ermittlung des gewerkschaftlichen Organisationsgrads im Betrieb, das Auslegen von Vordrucken für die Kündigung der Gewerkschaftsmitgliedschaft und Aufforderungen zum Gewerkschaftsaustritt.

Quelle: Der Arbeits-Rechtsberater

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