Zugang eines Einwurf-Einschreibens: BAG schließt sich BGH an

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MAV-Arbeit

BAG bestätigt: Betriebsrat kann Präsenzschulung statt Webinar verlangen

Betriebsräte haben Anspruch auf für ihre Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Erforderlich können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet – so nun das BAG. Quelle: Bund-Verlag

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Arbeitsrecht

Auch krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen u. U. „fröhlich bummeln“ gehen

LAG Chemnitz: Zweifel an psychogener Erkrankung nicht begründet Das „fröhliche Bummeln“ einer krankgeschriebenen Arbeitnehmerin in der Leipziger Innenstadt und der Besuch einer Gartenparty können den Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erschüttern. Dies gelte zumindest dann, wenn die Arbeitnehmerin aufgrund hohen Belastundsdrucks an einer psychogenen Erschöpfung erkrankt sei, entschied das Sächsiche Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz (AZ:

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Bild von Sergei Tokmakov auf Pixabay
Arbeitsrecht

Betriebsratsvorsitzender darf bewilligten Urlaub nicht einseitig unterbrechen

LAG Mainz: Keine Zeitgutschrift für Betriebsratstätigkeit im Urlaub Ein Betriebsratsvorsitzender darf wegen angefallener Betriebsratsarbeit nicht einseitig seinen einmal bewilligten Erholungsurlaub unterbrechen und für die Tätigkeit eine Zeitgutschrift verlangen. Vielmehr kann im Urlaubsfall der Stellvertreter des Betriebsratsvorsitzenden einspringen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag, 05.08.2024, veröffentlichten Urteil (AZ: 5 Sa 255/23).

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Wird das Ein­wurf-Ein­schrei­ben von der Deut­schen Post AG in den Brief­kas­ten ge­legt, gilt der An­schein des Zu­gangs zu post­üb­li­chen Zei­ten an die­sem Tag. Das BAG schloss sich nun dem BGH in die­ser für den Ver­sand von Kün­di­gun­gen per Ein­wurf-Ein­schrei­ben pro­zes­su­al re­le­van­ten Frage an.

Quelle: Beck aktuell

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