Grundlage für die Bewertung der auszuübenden Tätigkeit ist der Arbeitsvorgang. Auf die Bezeichnung der Tätigkeit kommt es für die Bestimmung der zutreffenden Eingruppierung nicht an. Maßgeblich ist, welchem Tätigkeitsmerkmal die gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht.

Allgemein
Koalitionsvertrag, die 2.
Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.