Eine kurze Zusammenstellung über die Haftung bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz findet ihr im Blog von Rechtsanwalt Andreas Martin.

Arbeitsrecht
Probezeitkündigung eines Schwerbehinderten – kein Präventionsverfahren erforderlich
Befindet er sich noch in der Probezeit, hat ein schwerbehinderter Arbeitnehmer dem BAG zufolge keinen Anspruch auf ein Präventionsverfahren nach dem SGB IX. Quelle: Beck aktuell