Verlässt ein Beschäftigter außerhalb der üblichen Pausenzeiten seinen Arbeitsplatz, um eine Zigarettenpause einzulegen, ist er nicht gesetzlich unfallversichert. So das SG Karlsruhe im Falle einer Monteurin, die von einem Gapelstapler erfasst worden war, als sie 15 Minuten vor Pausenbeginn den Arbeitsplatz verließ.
Quelle: Bund-Verlag