Was für Kündigungen im Schwerbehindertenrecht gilt

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Das Bundesteilhabegesetz hat die Rechte der Schwerbehindertenvertretung (SBV) gestärkt. Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne Anhören der SBV ist unwirksam. Wie genau das Verfahren mit Integrationsamt, Betriebsrat und SBV abläuft, haben wir Ihnen zusammengestellt. Seit dem 1.1.2017 ist die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach § 95 Abs. 2 S. 3 […]

Quelle: Bund-Verlag

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