Wann ein Seminarbesuch erforderlich ist

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Hat ein Betriebsrat bereits an einer Schulung zum Betriebsverfassungsrecht teilgenommen, so besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einem Vertiefungsseminar zum selben Thema. Ein Seminar kann er nur besuchen, wenn er konkret nachweisen kann, dass das Seminar für seine Arbeit erneut erforderlich ist – so das LAG Köln.

Quelle: Bund-Verlag

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