Der Arbeitgeber darf dem Betriebsrat die Listen mit Bruttolöhnen und -gehältern nicht anonymisiert vorlegen. Die Aufstellung muss auch die Vor- und Nachnamen der Beschäftigten enthalten.
Quelle: Bund-Verlag
Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.
Von der elektronischen Zeiterfassung bis zur steuerfreien Mehrarbeit: Der Koalitionsvertrag bringt neue Impulse für das Arbeitsrecht. Was auf Arbeitgeber, Beschäftigte und Juristen jetzt zukommt, erklärt Marijke van der Most. Quelle: Legal Tribune Online
Eine Frau ist unbemerkt schwanger, als ihr gekündigt wird. Als ihr Arzt die Schwangerschaft bestätigt, ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage verstrichen. In diesen Fällen ist die Klage aber nachträglich zulässig, meint nun das BAG. Quelle: Legal Tribune Online
Der Arbeitgeber darf dem Betriebsrat die Listen mit Bruttolöhnen und -gehältern nicht anonymisiert vorlegen. Die Aufstellung muss auch die Vor- und Nachnamen der Beschäftigten enthalten.
Quelle: Bund-Verlag