ver.di-Krankenhaustagung 2023

Die neuesten Beiträge

Rechtsprechung

Kein Kran­ken­geld ohne Arbeit­s­an­tritt

Ein Mann schließt einen Arbeitsvertrag, meldet sich aber sofort krank und erscheint nie zur Arbeit. Nach einem Monat wird ihm gekündigt. Für diese Zeit hat er weder Anspruch auf Lohn noch auf Krankengeld, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Quelle: Legal Tribune Online

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Bild von Sergei Tokmakov auf Pixabay
Arbeitsrecht

Betriebsrat muss zur Kündigung während der Wartezeit angehört werden

Arbeitgeber muss Kündigung nicht genau begründenAuch bei einer beabsichtigten Kündigung während der gesetzlichen Wartezeit von sechs Monaten muss der Betriebsrat vorher angehört werden. Allerdings muss der Arbeitgeber die Kündigung gegenüber dem Betriebsrat dann nicht detailliert begründen, sondern nur die Umstände angeben, aus denen er „subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in einem

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Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in digitalen Grenzen

Gewerkschaften können vom Arbeitgeber für ihre Mitgliederwerbung nicht die Herausgabe aller betrieblichen E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer verlangen. Eine Nutzung des betrieblichen E-Mail-Systems zu Werbe- und Informationszwecken ist aber möglich, wenn die Gewerkschaft die Arbeitnehmer vor Ort im Betrieb fragt, ob sie auch über ihre betriebliche E-Mail-Adresse angeschrieben werden wollen, urteilte am Dienstag, 28.01.2025, das Bundesarbeitsgericht (BAG).

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»Reform im Gesundheitswesen – das Krankenhaus von morgen [mit]gestalten«
(Vom 09. bis 10. November 2023 in Berlin)

Das Krankenhaus von morgen [mit]gestalten! Diesen Anspruch haben die Interessenvertretungen der Beschäftigten und Auszubildenden in Krankenhäusern, Psychiatrien und angeschlossenen Servicegesellschaften. Die Gesundheitsversorgung in Deutschland hat Reformbedarf. Das bestreitet niemand. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach spricht im Zusammenhang mit seinen Reformvorschlägen zur Krankenhausfinanzierung von einer »Revolution«, hält aber in großen Teilen an Fallpauschalen und damit an einem System fest, indem die Fehlanreize bereits angelegt sind: Für Krankenhäuser rechnet sich, die Kosten für die tatsächliche Versorgung der Patient*innen mit allen Mitteln möglichst gering zu halten. Die Folgen dieses Finanzierungsgrundsatzes beobachten wir seit der Einführung der DRG’s vor nunmehr 20 Jahren jeden Tag in unseren Einrichtungen.

Benötigt wird ein Gesundheitssystem, das selbst gesund ist, den tatsächlichen Versorgungsbedarf der Patient*innen in den Vordergrund stellt und mit guten Arbeits- und Ausbildungsbedingungen sicherstellt, dass die darin Beschäftigten gesund bleiben. Es braucht eine ernsthafte Debatte, welche Strukturen es braucht, um die Bevölkerung einer Region mit allen individuellen Bedürfnissen gesundheitlich gut zu versorgen und einen Plan, wie das Gesundheitswesen umstrukturiert werden muss, um diese zu erfüllen. Ver.di stellt sich klar gegen eine kalte Strukturbereinigung und setzt sich dafür ein, dass Beschäftigte und Interessenvertretungen aus den Kliniken in die Planungsprozesse einbezogen werden. Das Personal ist die zentrale Ressource, die es braucht, um Menschen in Deutschland medizinisch gut und menschenwürdig bei der Genesung zu unterstützen oder im besten Fall vor Krankheit zu bewahren.

Gleichzeitig steht die Einführung der PPR 2.0 verpflichtend für alle Krankenhäuser vor der Tür. Ab 2024 müssen alle zugelassenen Krankenhäuser den Pflegebedarf erheben und mit dem eingesetzten Personal in Abgleich bringen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, um das berechnete Soll- mit dem eingesetzten Ist-Personal zusammen zu bringen und es braucht Sanktionen, wenn Arbeitgeber dies unterlassen. Nicht zuletzt in den Psychiatrien, in denen bis heute die Sanktionierung bei Nichteinhaltung der Personalrichtlinie ausgesetzt sind, sehen wir, dass die Interessenvertretungen und Beschäftigten auch bei der Umsetzung von Gesetzen in den Betrieben gefragt sind, auf die Einhaltung und ihre Rechte zu pochen.

Es ist viel los in den Kliniken in Deutschland. Bei der 14. ver.di Krankenhaustagung am 09./10.11.2023 in Berlin sollen die Teilnehmer*innen im Plenum und vielfältigen Foren in den Austausch kommen, Neues lernen und Ansätze diskutieren, was die Beschäftigten brauchen.

Darum jetzt anmelden!

Weitere Informationen gibt es auf der ver.di-Internetseite. Dort kann auch die Ausschreibung mit Anmeldeformular heruntergeladen werden.

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