Urteil: Berufsgenossenschaft: Unfall bei Wanderung einer kleinen Unterabteilung

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Arbeitnehmer sind während ihrer Arbeit gesetzlich unfallversichert. Der Unfallversicherungsschutz umfasst auch betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen, wenn diese allen Beschäftigten des Unternehmens offen stehen. Ein betrieblicher Ausflug einer kleinen Gruppe von Mitarbeitern ist hingegen nicht versichert.

Quelle: rechtsindex.de

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