Arbeitnehmer sind während ihrer Arbeit gesetzlich unfallversichert. Der Unfallversicherungsschutz umfasst auch betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen, wenn diese allen Beschäftigten des Unternehmens offen stehen. Ein betrieblicher Ausflug einer kleinen Gruppe von Mitarbeitern ist hingegen nicht versichert.
Quelle: rechtsindex.de