Ein Arbeitnehmer kann nicht verlangen, dass der Arbeitgeber ihm den Erholungsurlaub »gestückelt« in halben Tagen gewährt, an denen er auf einem familieneigenen Weingut arbeiten will. Der Arbeitgeber kann dies verweigern, weil er damit den gesetzlichen Urlaubsanspruch nicht erfüllen würde.
Quelle: Bund-Verlag