Weg ist weg: Auch der Urlaubsanspruch eines langzeitig erkrankten Arbeitnehmers kann nach 15 Monaten am 31. März des Folgejahrs verfallen. Was nur wenige wissen: Scheidet der erkrankte Arbeitnehmer genau zu diesem Stichtag aus dem Arbeitsverhältnis aus, um in Rente zu gehen, erlischt auch sein Anspruch auf Abgeltung der Urlaubstage.
Quelle: Bund-Verlag