Bei einem Unfall auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit sind Beschäftigte gesetzlich versichert. Aber greift der Versicherungsschutz auch, wenn man sich auf dem Weg zur Arbeit verfährt?
Internetseite des Teamenden-Arbeitskreises ‚Kirche‘ beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
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