Allgemein

Unfallschutz gilt nur für unmittelbaren Arbeitsweg

Bei einem Unfall auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit sind Beschäftigte gesetzlich versichert. Aber greift der Versicherungsschutz auch, wenn man sich auf dem Weg zur Arbeit verfährt?

Quelle: IG Metall – Entscheidung des Bundessozialgericht

Schreibe einen Kommentar

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen