Unfallschutz gilt nur für unmittelbaren Arbeitsweg

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Bei einem Unfall auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit sind Beschäftigte gesetzlich versichert. Aber greift der Versicherungsschutz auch, wenn man sich auf dem Weg zur Arbeit verfährt?

Quelle: IG Metall

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