Müssen Beschäftigte im Betrieb eine Dienstkleidung tragen, so ist die Umkleidezeit Arbeitszeit. Diese muss der Arbeitgeber wie normale Arbeitszeit vergüten. Das gilt auch dann, wenn die Dienstkleidung aus Poloshirt und Sicherheitsschuhen besteht. Das Umkleiden darf aber nicht zu lange dauern – so nun das BAG.
Quelle: Bund-Verlag