Bund-Verlag: Arbeitgeber muss auf Zusatzurlaub hinweisen
Schwerbehinderten Arbeitnehmern stehen jährlich fünf Tage zusätzlicher Urlaub zu. Weiß der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung, muss er die Berechtigten von sich aus darauf…
Internetseite des Teamenden-Arbeitskreises ‚Kirche‘ beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
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