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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Zugang eines Einwurf-Einschreibens: BAG schließt sich BGH an

Wird das Ein­wurf-Ein­schrei­ben von der Deut­schen Post AG in den Brief­kas­ten ge­legt, gilt der An­schein des Zu­gangs zu post­üb­li­chen Zei­ten an die­sem Tag. Das BAG schloss sich nun dem BGH in die­ser für den Ver­sand von Kün­di­gun­gen per Ein­wurf-Ein­schrei­ben pro­zes­su­al re­le­van­ten Frage an. Quelle: Beck aktuell

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Wann die Kündigung zugeht

Ein häufiger Streitpunkt: Wann hat der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten? Die alte Regel, dass ein Schreiben im Hausbriefkasten dem Empfänger bis 17.00 Uhr des gleichen Tages zugeht, ist nicht allgemeingültig – schon gar nicht bei einer Zustellung im Ausland.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Einwurf in den Hausbriefkasten – wann geht die Kündigung zu?

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs geht eine verkörperte Willenserklärung unter Abwesenden iSv. § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zu, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen.

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