Zugang eines Einwurf-Einschreibens: BAG schließt sich BGH an
Wird das Einwurf-Einschreiben von der Deutschen Post AG in den Briefkasten gelegt, gilt der Anschein des Zugangs zu postüblichen Zeiten an diesem Tag. Das BAG schloss sich nun dem BGH in dieser für den Versand von Kündigungen per Einwurf-Einschreiben prozessual relevanten Frage an. Quelle: Beck aktuell