Arbeitsrecht
Arbeitsvertragliche Versetzungsklausel – und ihre Inhaltskontrolle
Die arbeitsvertragliche Klausel ”er verpflichtet sich, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen …, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen” lässt offen, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch geringwertigere Tätigkeiten zuweisen kann.