Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht

Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements iSv. § 84 Abs. 2 SGB IX ist keine formelle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Versetzung. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Anordnung des Arbeitgebers (auch) auf Gründe gestützt wird, die im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers stehen. Der Kläger ist bei der Beklagten als Maschinenbediener

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