Verfall von Urlaubsansprüchen – Hinweispflicht des Arbeitgebers
Nach den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes verfallen Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern grundsätzlich mit Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres (=Kalenderjahr) bzw. grds. am 31.03. des Folgejahres (Übertragungszeitraum).…
Kein Urlaub ohne Urlaubsantrag | Rechtslupe
Der Arbeitgeber ist nicht gehalten, ohne Urlaubsantrag dem Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr Urlaub zu gewähren1. Mit Ablauf des Kalenderjahres erlischt daher der Urlaubsanspruch,…