Arbeitsrecht
Mutterschutz geht vor Urlaub
Kann eine schwangere Arbeitnehmerin wegen eines Beschäftigungsverbots nicht arbeiten, behält sie dennoch ihren Urlaubsanspruch. Zuvor bereits mit dem Arbeitgeber vereinbarter Urlaub gilt als nicht gewährt. Auch die Verfallfrist für Urlaubstage verlängert sich um die Dauer des Beschäftigungsverbots.